
Krankenversicherung für
Heilfürsorgeberechtigte
Heilfürsorgeberechtigte
Wer erhält Heilfürsorge?
Grundsätzlich erhalten Beamte Heilfürsorge, die besonderen Risiken ausgesetzt sind – dazu zählen Beamte der Feuerwehr und Polizei. Soldaten stellen einen Sonderfall dar, denn Soldaten der Bundeswehr (Berufs- und Zeitsoldaten) haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung als besondere Form der Heilfürsorge.
Besonderheit
Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen.
Lebenslange Heilfürsorge?
Der Heilfürsorgeanspruch ist auch immer zeitlich begrenzt – er endet je nach Berufsgruppe und Dienstherr mit dem Ende der aktiven Dienstzeit oder bei Eintritt der Dienstunfähigkeit. Der Heilfürsorgeanspruch kann ebenso mit dem Ende der Ausbildung oder nach einer Versetzung (z.B. in ein anderes Bundesland) enden. Mit Wegfall des Heilfürsorgeanspruchs haben Beamte dann Anspruch auf Beihilfe und benötigen eine private Restkostenversicherung. Was ist Beihilfe?
Die Anwartschaftsversicherung der DBV – erstklassiger Versicherungsschutz
- Keine erneute Gesundheitsprüfung bei späteren Wegfall der Heilfürsorge
- Eine große Anwartschaft sichert Ihnen darüber hinaus eine günstigeren Beitrag bei der „Aktivierung“ der Versicherung
- Frei Arztwahl
- Erstattung von Heilpraktikerleistungen
- Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
- Attraktive Bonuszahlungen
- Umfassende Leistungen bei Vorsorgeuntersuchungen
Zusatzversicherung während Ihrer aktiven Dienstzeit
Die truppenärztliche Versorgung bietet keine vollständige Absicherung.
Bei Zahnersatz, Sehhilfen und auch bei Urlauben im Ausland können Ihnen erhebliche Kosten entstehen. Diese können Sie aber einfach und preiswert durch unsere Zusatzversicherung abdecken
Kleine Anwartschaftsversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Dienstanfänger bei Polizei, Bundespolizei und Feuerwehr erhalten bei uns die kleine Anwartschaftsversicherung (Tarif AWFH) für nur 1 EUR mtl. Beitrag und auch ohne Gesundheitsprüfung.
Dies gilt bei Vertragsabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Dienstantritt (Ausbildungsbeginn) und ebenfalls für die Pflegepflichtversicherung.