
Berufs- / Dienstunfähigkeitsabsicherung
für Angestellte
Angestellte im Öffentlichen Dienst
Leistungsstarker Versicherungsschutz der DBV für Angestellte im Öffentlichen Dienst
Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind in der Regel in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ergänzend besteht in einigen Fällen noch die Zusatzversorgung des Öffentlichen Dienstes bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder einer kommunalen Zusatzversorgungskasse (ZVK).
Beide Versorgungssysteme zusammen bieten eine gute Grundversorgung.
Trotzdem bleiben Versorgungslücken, die Sie mit den Produkten der DBV schließen können.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher ein absolutes Muss !
Ob Sie Anspruch auf die volle, halbe oder keine Erwerbsminderungsrente besteht, ist davon abhängig, wie viele Stunden Sie am Tag noch arbeiten können. Ihre Ausbildung, Qualifikation oder bisherige Tätigkeit spielen hierbei keine Rolle.
Es besteht daher wie bei der Gesetzlichen Rentenversicherung für alle nach dem 01.01.1961 geboren sind keine Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung der DBV
- Garantierte Berufs-/ Dienstunfähigkeitsrente
- Voller Versicherungsschutz von Beginn an
- Echte DU-Klausel Was ist die echte DU-Klausel?
- Übernahme der Beiträge bei Berufs-/ Dienstunfähigkeit
- Umfangreiche Optionen zu Anpassung Ihres Versicherungsschutzes
- Bei Verbeamtung sind Sie automatisch gegen Dienstunfähigkeit versichert
- Option zur Erhöhung ohne besonderen Anlass Anlasslose Erhöhungsoption
Sparen Sie nicht am falschen Ende – weder bei der Absicherungshöhe
Neu: Die Starter-BU der DBV – volle Absicherung zu reduziertem Anfangsbeitrag
Für Auszubildende, Studenten und Berufsstarter hat die DBV die ideale Lösung für eine preiswerte Berufs-/ Dienstunfähigkeitsversicherung: Die Starter-BU.
Mit der Starter-BU entscheiden Sie sich für eine ausgezeichnete Berufsunfähigkeitsabsicherung mit einer Berufsunfähigkeitsrente von bis zu 1.000 Euro monatlich zu einem besonders günstigen Einstiegsbeitrag (1. Phase). Nach spätestens 5 Jahren (2. Phase) zahlen Sie dann den für Sie geltenden regulären Beitrag (Zielbeitrag).
Beispiel für eine gleichbleibende BU-Rente von 1.000 Euro monatlich*
Auszubildender (Verwaltungsfachangestellter)
Zu zahlender Startbeitrag in den ersten 5 Jahren** | 10,72 EUR |
Zu zahlender Zielbeitrag ab dem 6. Jahr** | 32,70 EUR |
Werden Sie schnell aktiv, denn Ihr junges Alter und Ihr guter Gesundheitszustand zahlen sich dauerhaft für Sie aus!
Stand 01 / 2017. Tarif Starter-BU (ALVSTBU), monatlicher Beitrag
* Für einen 20-Jährigen, Versicherungs- und Leistungsdauer bis Endalter 65
** **Aufgrund Überschusssystem Beitragsverrechnung