Für Beamte gelten viele besondere Regelungen, vor allem bei der Krankenversorgung (Beihilfe)
Unser Beratungskonzept und die Krankenversicherung der DBV bietet sichert Ihnen die richtigen Information und die passenden Lösungen
Als Beamter auf Widerruf haben Sie bei Dienstunfähigkeit in der Regel noch keinen Versorgungsanspruch.
Unser Beratungskonzept und die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV bietet sichert Ihnen die richtigen Information und die passenden Lösungen