Beamte in Ausbildung haben meist die Wahl zwischen der Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder einer privaten Krankenversicherung (GKV). Wir möchten Ihnen hier einige Vorteile und auch Nachteile beider Systeme aufzeigen.
Wir möchten Ihnen am Bespiel des Service der DBV Krankenversicherung und der AXA Krankenversicherung die Vorteile einer digitalen Verwaltung Ihrer Krankenversicherung aufzeigen.
Für viele Referendare und Beamte in Ausbildung stellt sich die Frage der Krankenversicherung nach Abschluss der Ausbildung. Häufig besteht für eine bestimmte Zeit kein Beihilfeanspruch - wie verhält es sich dann mit der privaten Krankenversicherung?
Die Abwicklung und Bezahlung von Rechnungen unterscheiden sich deutlich zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten. Hier eine Zusammenfassung worauf Versicherte der privaten Krankenversicherung (PKV) achten sollten.
An Beamte werden hohe Anforderungen insbesondere in puncto psychische Belastbarkeit gestellt. Wenn sie diesen besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr gewachsen sind, können sie von Ihrem Dienstherrn wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen werden.
Wer seine Rechnungen in der privaten Krankenversicherung nicht einreicht, weil diese nicht oder nur in sehr geringer Höhe angefallen sind und daher ein Einreichen dieser auf den ersten Blick nicht sinnvoll erscheint, der kann sich „ins eigene Fleisch schneiden“. Warum es nicht immer richtig sein muss, Rechnungen aufzuheben, das schauen wir uns heute einmal genauer an.
Beamte haben die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder der Privaten Krankenversicherung (PKV).
Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV wird keine Beihilfe gewährt und der Beamte erhält auch keinen Zuschuss zum Beitrag – er zahlt also den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung alleine.